Dienstleistungen

Der Notar - weit mehr als nur Vorlesen!

Bei vielen bedeutsamen Rechtsgeschäften verlangt das Gesetz die Beteiligung eines Notars. Vor allem bei Immobiliengeschäften, im Ehe- und Erbrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht steht er Ihnen als unparteiischer und in diesen Bereichen hoch spezialisierter Berater von der Erarbeitung des Vertragsentwurfs bis zur vollständigen Abwicklung Ihres Rechtsgeschäfts zur Verfügung. Die notarielle Urkunde genießt dabei zu Recht höchstes Ansehen im Rechtsverkehr, denn der Notar muss dafür Sorge tragen, dass alle Beteiligten über die Tragweite ihrer Erklärungen aufgeklärt werden, diese juristisch eindeutig formuliert sind und keine unerlaubten Zwecke mit der Urkunde verfolgt werden.
Der Notar garantiert jedoch nicht nur eine für alle Beteiligten sichere Vertragsgestaltung, sondern sorgt auch für eine zügige und reibungslose Durchführung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner, den zuständigen Gerichten, Behörden und Kreditinstituten. Absolute Verschwiegenheit ist dabei oberstes Gebot. Sie können sich also sicher sein, egal worüber Sie mit mir sprechen, kein Wort wird davon nach außen dringen.
Eine notarielle Beurkundung können Sie aber natürlich auch bei allen anderen für Sie bedeutsamen Rechtsgeschäften wählen, selbst wenn das Gesetz eine Beurkundung nicht zwingend vorschreibt. Denn der Notar ist für jede Art von Beurkundungen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften bzw. Handzeichen und Abschriften zuständig. Und stets ist gewährleistet, dass der Notar Sie als neutraler Partner umfassend berät und über alle vertraglichen Risiken aufklärt. Diese Beratung ist immer in den Gebühren der Beurkundung mit enthalten. Deshalb wirbt der Deutsche Notarverein auch zu Recht mit dem Slogan: Der Notar, Beratung inklusive!

Aber ganz egal aus welchem Grund Sie mich aufsuchen, in jedem Fall stehen Ihre ganz persönlichen Anliegen, Sorgen und Nöte im Mittelpunkt meiner Tätigkeit, denn die Qualität eines Notars zeigt sich vor allem darin, die individuellen Vorstellungen und Wünsche aller Vertragspartner ausgewogen aufeinander abzustimmen. Den Notar wählen dabei alleine Sie aus, denn meine Tätigkeit ist nicht darauf beschränkt, dass die betreffende Immobilie oder Ihr Wohnsitz in Heinsberg oder Umgebung liegen oder ob eine frühere Beurkundung bei einem meiner Amtsvorgänger stattgefunden hat.

Sind Sie neugierig geworden? Dann finden Sie auf den folgenden Seiten weitere wichtige und nützliche Informationen zum Umfang der notariellen Tätigkeit kompakt zusammengestellt. Darüber hinaus stehen Ihnen mein Team und ich natürlich jederzeit gerne persönlich für weitergehende Fragen zur Verfügung.